
Seit der Begriff ESG (Umwelt, Soziales, Governance) Anfang der 2000er Jahre an Bedeutung gewonnen hat, sind ESG-bezogene Fragestellungen für den europäischen Finanzsektor zunehmend relevanter geworden. Das Jahr 2026 markiert dabei einen weiteren regulatorischen Entwicklungsschritt: ESG-Risiken sollen noch systematischer in die Gesamtbanksteuerung und strategische Ausrichtung von Instituten eingebettet werden.
Mit den Leitlinien der European Banking Authority (EBA) zum Management von ESG-Risiken, der Capital Requirements Directive VI (CRD VI) sowie der geplanten nationalen Umsetzung über das BRUBEG rücken ESG-Risiken dauerhaft in den Fokus der Banksteuerung. Spätestens ab 2026 sollen sie explizit in Aufsichtsgesprächen, Prüfungen und internen Steuerungsprozessen adressiert werden.
In Deutschland werden diese Anforderungen über die geplanten Änderungen des Kreditwesengesetzes (KWG) konkretisiert. Der aktuelle Regierungsentwurf zur Umsetzung der CRD VI sieht insbesondere die Einführung eines eigenständigen ESG-Risikoplans (§ 26d KWG-E) sowie verbindliche Vorgaben zur Integration von ESG-Risikotreibern in das Risikomanagement (§ 26c KWG-E) vor. Damit wird der ESG-Risikoplan erstmals ausdrücklich als aufsichtsrechtlich relevantes Steuerungsinstrument im nationalen Bankenaufsichtsrecht verankert.
ESG-Risiken verändern die Steuerungslogik regionaler Finanzinstitute
Sparkassen und andere regionale Finanzinstitute stehen vor der Herausforderung, ESG-bezogene Risiken deutlich stärker in ihre bestehenden Steuerungslogiken zu integrieren. Denn ESG-Faktoren wirken quer über etablierte Strukturen hinweg: Sie beeinflussen Kreditrisiken, strategische Risiken, Sicherheitenbewertungen, Governance-Strukturen und langfristige Geschäftsmodelle. Damit stellen sie traditionelle Trennlinien zwischen Risiko, Strategie und Nachhaltigkeit zunehmend infrage.
Aus aufsichtsrechtlicher Perspektive ist dabei zu beachten, dass ESG-Risiken nicht als eigenständige Risikoart betrachtet werden, sondern als Risikotreiber bestehender Risikoarten, wie insbesondere des Kredit-, Markt-, Liquiditäts-, operationellen und strategischen Risikos. Diese Sichtweise ist sowohl in den EBA-Leitlinien als auch im EZB-Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken explizit verankert.
Diese Sichtweise wird im deutschen Umsetzungsrahmen durch den geplanten § 26c KWG-E ausdrücklich aufgegriffen. Danach sind ESG-Risikotreiber systematisch über kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte in alle relevanten Risikomanagementprozesse zu integrieren, einschließlich Risikoinventur, Risikostrategie und ICAAP.
Die eigentliche Herausforderung liegt damit weniger im Erkennen einzelner ESG-Risikotreiber als vielmehr in deren Einbettung in eine konsistente Gesamtlogik im Rahmen der nachhaltigen Transformation.
ESG-Risikomanagement ist mehr als eine regulatorische Pflicht
In vielen regionalen Instituten wird ESG-Risikomanagement derzeit vor allem als regulatorische Pflicht verstanden: ESG-bezogene Risikotreiber werden identifiziert, qualitativ beschrieben und dokumentiert. Dieser Schritt ist notwendig und aufsichtsrechtlich geboten, etwa im Rahmen der EBA-Leitlinien zum ESG-Risikomanagement.
Mit dem geplanten § 26d KWG-E wird diese Erwartung weiter konkretisiert: Institute werden verpflichtet, einen eigenständigen ESG-Risikoplan zu erstellen, der in die Risikostrategie eingebettet ist und quantitative Zielsetzungen, Governance-Strukturen sowie Verfahren zur Überwachung und Steuerung von ESG-Risikotreibern umfasst. Der ESG-Risikoplan wird damit zum Teil der formalen Gesamtbanksteuerung.
Gleichzeitig zeigt sich in der Praxis häufig ein strukturelles Spannungsfeld: ESG-Risikotreiber werden zwar analysiert, ihre strategischen Implikationen bleiben jedoch oft unklar. Risikoanalysen stehen isoliert neben Strategiepapieren, Transformationszielen oder Nachhaltigkeitsprogrammen, ohne systematisch miteinander verknüpft zu sein.
Für die Aufsicht rückt damit eine neue Fragestellung in den Vordergrund:
Wie werden identifizierte ESG-Risikotreiber tatsächlich in Steuerungs- und Entscheidungsprozesse überführt?
Die Rolle des Risikocontrollings: Integration statt Parallelstrukturen
Für Sparkassen und andere regionale Finanzinstitute gewinnt in diesem Zusammenhang insbesondere das Risikocontrolling an Bedeutung. Während das Risikomanagement den übergeordneten Rahmen, die Methoden und Prozesse definiert, liegt es beim Risikocontrolling, ESG-bezogene Risikotreiber so aufzubereiten, dass sie in Risikoinventur, ICAAP, Risikoberichtswesen und strategischer Steuerung nachvollziehbar berücksichtigt werden können.
Die Herausforderung besteht dabei weniger in der Einführung neuer Modelle, sondern in der konsistenten Verknüpfung qualitativer ESG-Erkenntnisse mit bestehenden Risikocontrolling-Logiken. Genau hier erwartet die Aufsicht zunehmend Plausibilität, Proportionalität und institutsindividuelle Herleitungen.

Nachhaltige Transformation braucht strategische Einbettung von ESG-Risikotreibern
Der verstärkte ESG-Fokus der Aufsicht fordert Finanzinstitute dazu auf, strukturelle Veränderungen frühzeitig zu erkennen und strategisch zu steuern. ESG-Risikotreiber liefern hierfür zentrale Signale: Physische Klimarisiken weisen auf regionale Verwundbarkeiten hin, transitorische Risiken auf strukturelle Veränderungen in Branchen und Wertschöpfungsketten, soziale und Governance-Faktoren auf langfristige Stabilitätsbedingungen von Geschäftsbeziehungen.
Entscheidend ist dabei, das Management dieser Risikotreiber in eine Transitionslogik einzubetten, die Risikoanalyse, strategische Steuerung und operative Umsetzung miteinander verbindet. Ein solcher Transitionsrahmen ersetzt keine Detailplanung, schafft jedoch Orientierung über Entwicklungsrichtungen und Prioritäten.
Diese Verbindung entspricht auch der Intention von Artikel 76 der CRD VI, der Leitungsorgane verpflichtet, Pläne zur Überwachung und Adressierung von ESG-Risiken zu entwickeln, die kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte abdecken und mit den europäischen Klimazielen konsistent sind. In der deutschen Umsetzung laufen diese Anforderungen im Zusammenspiel von ESG-Risikoplan (§ 26d KWG-E) und strategisch ausgerichteten Transitionsüberlegungen zusammen.
Zentrale Leitfragen sind dabei unter anderem:
- Welche Geschäftsbereiche, Portfolien oder Kundensegmente sind besonders von ESG-bedingten Veränderungen betroffen?
- Welche Anpassungen erscheinen mittel- bis langfristig realistisch und notwendig?
- Wie lassen sich diese Überlegungen in bestehende Steuerungs-, Risiko- und Governance-Prozesse integrieren?
Besonderheiten regionaler Finanzinstitute gezielt nutzen
Sparkassen und andere regionale Finanzinstitute agieren unter spezifischen Rahmenbedingungen. Ihre Kreditportfolien sind stark regional geprägt, die Nähe zu Mittelstand, Kommunen und lokalen Branchen ist hoch. Gleichzeitig sind Ressourcen für komplexe Risikomodellierungen oder umfangreiche Datenerhebungen häufig begrenzt.
Als Institute mit öffentlichem Auftrag finanzieren Sparkassen in besonderem Maße kommunale Infrastruktur, regionale Energiewendeprojekte und mittelständische Transformation. Damit sind sie ESG-Risikotreibern häufig früher und direkter ausgesetzt als überregional tätige Institute.
Gerade deshalb ist Proportionalität ein zentrales Leitprinzip, das regulatorisch ausdrücklich vorgesehen ist. Die EBA betont, dass qualitative Ansätze für kleinere Institute zulässig und angemessen sind, sofern sie konsistent, nachvollziehbar und institutsspezifisch ausgestaltet werden.
Ein integrierter Ansatz bietet hier besondere Chancen: Die gute Kenntnis regionaler Wirtschaftsstrukturen, kurze Entscheidungswege und bestehende Governance-Formate können genutzt werden, um ESG-Risikotreiber kontextualisiert und praxisnah in die Gesamtbanksteuerung einzubetten.
Vom regulatorischen Erfordernis zum strategischen Mehrwert
Wird ESG-Risikomanagement nicht isoliert, sondern als Bestandteil nachhaltiger Transformation verstanden, entsteht ein doppelter Nutzen. Einerseits lassen sich Prüfungs- und Aufsichtsrisiken reduzieren, da ESG-Risikotreiber konsistent hergeleitet und in bestehende Prozesse integriert sind – etwa in Risikoinventur, ICAAP, Risikostrategie und Governance.
Zu berücksichtigen ist dabei auch die gestufte Anwendung der neuen Anforderungen: Während signifikante Institute die Vorgaben ab Januar 2026 erfüllen müssen, gilt für nicht-signifikante Institute eine Übergangsfrist bis Januar 2027. Für viele Sparkassen bedeutet dies, dass 2025/2026 die konzeptionelle Vorbereitung und 2026/2027 die prüfungsfeste Umsetzung im Fokus stehen wird.
Andererseits gewinnt das Institut strategische Orientierung. ESG-bezogene Erkenntnisse werden dabei nicht nur dokumentiert, sondern liefern Impulse für Priorisierung, Portfoliosteuerung und langfristige Ausrichtung. Damit wird ESG-Risikomanagement zu einem steuerungsrelevanten Element der Gesamtbankführung.
Gerade kleinere und mittlere Institute haben dabei noch Entwicklungspotenzial. Wie eine Untersuchung von BaFin und Deutscher Bundesbank 2022 festgestellt hat, gibt es bei diesen Instituten eine große Bandbreite im Umgang mit Klima- und Umweltrisiken. Während grundlegende Praktiken weit verbreitet sind, haben viele Institute noch Verbesserungspotenzial in Bezug auf die effektive Steuerung von Klima- und Umweltrisiken auf der Basis von konkreten Leistungskennzahlen.

Fazit: Orientierung statt Perfektion
Für regionale Finanzinstitute steht nicht Perfektion im Vordergrund, sondern Kohärenz, Nachvollziehbarkeit und strategische Einbettung. ESG-Risikomanagement bildet dabei eine notwendige Grundlage – seine volle Wirkung entfaltet es jedoch erst, wenn ESG-Risikotreiber mit einer klaren Transformationslogik verbunden werden.
Institute, die ESG-bezogene Risiken frühzeitig als Bestandteil nachhaltiger Transformation begreifen, schaffen Orientierung in einem komplexen regulatorischen Umfeld. Sie stärken ihre Steuerungsfähigkeit, erhöhen ihre Aufsichtssicherheit und legen zugleich die Basis für eine langfristig tragfähige Geschäftsstrategie.
Nächste Schritte
Die Integration von ESG-Risikotreibern in Risikocontrolling, Strategie und Transformationsplanung wirft in vielen regionalen Finanzinstituten derzeit grundlegende Fragen auf, beispielsweise wie ESG-Risikoplanung und Transitionsplanung miteinander zu verknüpfen sind.
Wenn Sie diese Fragestellungen strukturiert reflektieren möchten, stehe ich Ihnen gern für einen fachlichen Austausch zur Verfügung.
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