Was das BRUBEG für die ESG-Risikoplanung von Kreditinstituten bedeutet
Mit dem Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG) hat der Deutsche Bundestag am 29. Januar 2026 zentrale Vorgaben der Capital Requirements Directive VI (CRD VI) in nationales deutsches Recht überführt. Die Umsetzung erfolgt insbesondere über Anpassungen des Kreditwesengesetzes (KWG). ESG-Risiken waren bereits vor dem BRUBEG im Rahmen der MaRisk, europäischer Leitlinien und der aufsichtlichen Praxis zu berücksichtigen. […]

